Das Konzept
Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, Jugendämter, Amt für soziale Angelegenheiten OBK, LVR-Köln, Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:
Der Pflegedienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger fachlicher Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft.
Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen:
folgenden Krankenkassen (SGB V):
Des weiteren rechnet unser Pflegedienst mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem SGB IX und LVR- Dezernat 4 - Kinder, Jugend und Familie ab.
Zusätzlich können unsere Leistungen auch ohne Beteiligung der oben genannten Kostenträger im Rahmen der Privatliquidation angefordert werden.
Darüber hinaus besteht eine gesondert ausgewiesene Vereinbarung mit den Kostenträgern über folgende pflegefachliche Schwerpunkte in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der 1:1 Betreuung:
Zum leistungsberechtigten Personenkreis des SGB IX - noch nicht eingeschulte Kinder (mit drohender Behinderung) unseres
Pflegedienstes zählen in erster Linie die Patienten, aber auch Krankenkasse, Pflegekasse, Ämter (Sozialamt), Haus- und Fachärzte, Angehörige und alle an der Pflege beteiligten Personen und
Institutionen. Daher ist es unser Anliegen, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse unserer Patienten und die Bedürfnisse der anderen Kunden zu verstehen und mit unserem Handeln dazu
beizutragen, dass die Anforderungen der Kunden erfüllt werden.
Wir streben darüber hinaus danach, die Erwartungen der verschiedenen Parteien zu übertreffen. Dabei suchen wir in unserem Handeln
immer nach den Möglichkeiten der "ständigen Verbesserung".
Seit dem 01.08.2015 ist unser Pflegedienst Mitglied im Landesverband der freien ambulante Krankenpflege NRW e.V.
(LFK).
Der Betrieb wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL) durchgeführt. Die PDL verfügt über die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Qualifikationen und Voraussetzungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Die Voraussetzungen der stellvertretenden PDL entsprechen ebenfalls den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.
Der Erstbesuch wird ausschließlich von einer Pflegefachkraft/der Pflegedienstleitung oder der Stellvertretung durchgeführt. Sie stellt die Leistungen unseres
Pflegedienstes dar, ermittelt nach einer ausführlichen Informationssammlung den Hilfebedarf und die individuellen Wünsche der Patienten/Kunden, berät über die infrage kommenden Hilfsmittel,
Antragstellungen und Abrechnungsmodalitäten, erklärt die verschiedenen Pflegemodule und fertigt nach einem oder mehrere Kostenvoranschläge/Kostenvoranschlägen den Pflegevertrag an. Weiterhin
erstellt sie danach die erste Pflegeplanung und -dokumentation.
Wir arbeiten mit folgenden Kräften:
Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Voraussetzungen (Rahmenvereinbarungen nach § 132, 132a SGB V mit den Primär- und Ersatzkassen, Rahmenvertrag
gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI für das Land NRW).
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachlichen Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Alle Mitarbeiter begleiten unsere Leistungsberechtigten nach dem persönlichen Bedarf zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule. Sie werden dabei wie folgt
eingeteilt bzw. eingesetzt:
Es findet eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter durch teils verpflichtende, teils freiwillige Präsenz- und Onlineseminare sowie durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen statt. Hiermit wird eine gleichbleibende Pflegequalität gesichert.
Unser Ziel ist es auch, Kindern mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen sowie Kindern mit drohender Behinderung eine uneingeschränkte Teilhabe an Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen zu ermöglichen und auf diesem Weg das soziale Miteinander und der Selbständigkeit zu fördern. Dies erreichen wir durch Einzelfallhilfen sowohl mit Fachkräften als auch mit Nichtfachkräften, welche den individuellen Förder-, Teilhabe-, bzw. Hilfeplans umsetzen.