Das Konzept

 

Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, Jugendämter, Amt für soziale Angelegenheiten OBK, LVR-Köln, Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:

  • Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V (Grund‑ und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird).
  • Wir bieten häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung), häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KVLG.
  • Wir bieten medizinische Behandlungspflege auch in der Schule/Kita gemäß § 37 Abs 2 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung)
  • Wir leisten Haushaltshilfe gemäß §§ 38 Abs. 1 SGB V, 199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989.
  • Wir stellen durch geeignetes Personal Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SGB XI sicher.
  • Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.
  • Wir bieten Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Sozialgesetzbuch (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Wir erbringen heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen nach §§, 113, 116 SGB IX i.V.m 79 Abs. 1 und 2 SGB IX laut Landesrahmenvertrag
  • Wir betreuen mit Kitaassistenten und Schulbegleitern auch Leistungsempfänger, die keine medizinische oder Pädagogische Fachkraft benötigen um ein Besuch von Kindergarten und Schule in der Einzelfallhilfe zu gewährleisten-

Der Pflegedienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger fachlicher Ver­antwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft.

 

Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen:

  • den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW (SGB XI)

folgenden Krankenkassen (SGB V):

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK NordWest
  • Knappschaft
  • IKK classic
  • VdeK
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, zugleich handelnd für die Krankenkasse für den Gartenbau
  • Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (ARB)
  • BKK ARGE Ostwestfalen Lippe
  • Sonstige

Des weiteren rechnet unser Pflegedienst mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem SGB IX und LVR- Dezernat 4 - Kinder, Jugend und Familie ab.

 

 

Zusätzlich können unsere Leistungen auch ohne Beteiligung der oben genannten Kostenträger im Rahmen der Privatliquidation angefordert werden.

 

Darüber hinaus besteht eine gesondert ausgewiesene Vereinbarung mit den Kostenträgern über folgende pflegefachliche Schwerpunkte in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der 1:1 Betreuung:

  • Kinderkrankenpflege/Intensivpflege
  • Neurologische Störungen z.B. Epilepsie (Zerebrale Anfälle), ADS, ADHS, FASD
  • Frühgeborene z.B. Entwöhnung der Sondenernährung, Saug- und Schluckstörungen
  • Individuelle heilpädagogische Schule (Förderschule) und Kindergartenbegleitung (Schule und Kita-Assistenz)
  • Kinder mit (drohender) Behinderung, körperlichen, seelischen, geistigen Beeinträchtigungen, sowie Sinnesbeeinträchtigungen
  • Beratungsgespräche sowie ausfüllen der Formalitäten
  • Fehlbildungen z.B. Herzerkrankungen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
  • Entwicklungsverzögerung
  • Diabetes Mellitus

Zum leistungsberechtigten Personenkreis des SGB IX - noch nicht eingeschulte Kinder (mit drohender Behinderung) unseres Pflegedienstes zählen in erster Linie die Patienten, aber auch Krankenkasse, Pflegekasse, Ämter (Sozialamt), Haus- und Fachärzte, Angehörige und alle an der Pflege beteiligten Personen und Institutionen. Daher ist es unser Anliegen, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse unserer Patienten und die Bedürfnisse der anderen Kunden zu verstehen und mit unserem Handeln dazu beizutragen, dass die Anforderungen der Kunden erfüllt werden.
 
Wir streben darüber hinaus danach, die Erwartungen der verschiedenen Parteien zu übertreffen. Dabei suchen wir in unserem Handeln immer nach den Möglichkeiten der "ständigen Verbesserung".
 
Seit dem 01.08.2015 ist unser Pflegedienst Mitglied im Landesverband der freien ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LFK). 

 

 

Der Betrieb wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL) durchgeführt. Die PDL verfügt über die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Qualifikationen und Voraussetzungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Die Voraussetzungen der stellvertretenden PDL entsprechen ebenfalls den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.

Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.
Der Erstbesuch wird ausschließlich von einer Pflegefachkraft/der Pflegedienstleitung oder der Stellvertretung durchgeführt. Sie stellt die Leistungen unseres Pflegedienstes dar, ermittelt nach einer ausführlichen Informationssammlung den Hilfebedarf und die individuellen Wünsche der Patienten/Kunden, berät über die infrage kommenden Hilfsmittel, Antragstellungen und Abrechnungsmodalitäten, erklärt die verschiedenen Pflegemodule und fertigt nach einem oder mehrere Kostenvoranschläge/Kostenvoranschlägen den Pflegevertrag an. Weiterhin erstellt sie danach die erste Pflegeplanung und -dokumentation.

 

Wir arbeiten mit folgenden Kräften:

  • Pflegedienstleitung
  • Stellv. PDL
  • Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen),  
  • Motopäde/in
  • Erzieher/in
  • Kräfte für die Einzelfallhilfen (Kita-Assistenzen, Schulbegleitungen)
  • Verwaltungskraft
  • Betreuer/in

Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
 
Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Voraussetzungen (Rahmenvereinbarungen nach § 132, 132a SGB V mit den Primär- und Ersatzkassen, Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI für das Land NRW).

 
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachlichen Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.

Alle Mitarbeiter begleiten unsere Leistungsberechtigten nach dem persönlichen Bedarf zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule. Sie werden dabei wie folgt eingeteilt bzw. eingesetzt:

  • Medizinische Fachkräfte werden eingesetzt, wenn ein Leistungsempfänger diese Betreuung im Alltag benötigt. Das beinhaltet nicht nur medizinische Pflege, sondern auch die Pädagogische Betreuung im Rahmen einer Kita-Assistenz oder Schulbegleitung. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Ausbildung im Medizinischen Pflegebereich als Pflegefachkraft oder Krankenschwester etc; Nachweisbar durch Beurkundung.
  • Heilpädagogen und Erzieher, nachgewiesen durch Beurkundung, werden eingesetzt, wenn der Leistungsempfänger eine entsprechende Fachkraft benötigt, um eine Förderung und Integration in entsprechend benötigten Fällen zu gewährleisten, z.B. Kommunikationsstörungen, Interaktionsstörungen, Stereotypen Verhaltensweisen, Störungen der Wahrnehmung, Kognition und Motorik inkl. senso-motorischer Störungen, Störungen im sozial-emotionalen Verhalten.
  • Kita-Assistenten und Schulbegleiter, die als so genannte Nichtfachkraft soweit geschult werden, dass eine fördernde Betreuung von Kindern in Einzelfallhilfen gewährleistet ist. Die persönliche Eignung wird in einigen ausführlichen Gesprächen abgefragt. Nachweise wie Fortbildungen oder Erfahrungen in der Betreuung von Kindern werden, wenn vorhanden, geprüft.

 

Es findet eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter durch teils verpflichtende, teils freiwillige Präsenz- und Onlineseminare sowie durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen statt. Hiermit wird eine gleichbleibende Pflegequalität gesichert.

 

Unser Ziel ist es auch, Kindern mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen sowie Kindern mit drohender Behinderung eine uneingeschränkte Teilhabe an Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen zu ermöglichen und auf diesem Weg das soziale Miteinander und der Selbständigkeit zu fördern. Dies erreichen wir durch Einzelfallhilfen sowohl mit Fachkräften als auch mit Nichtfachkräften, welche den individuellen Förder-, Teilhabe-, bzw. Hilfeplans umsetzen.